Beratungshonorar

Anders als bei einem klassischen Arztbesuch werden die entstehenden Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernommen. Einige gesetzliche Krankenkassen bieten einen Zusatztarif an, in der eine Übernahme der Kosten für homöopathische Behandlungen ganz oder teilweise vorgesehen ist. Andernfalls empfehle ich - gerade bei der Behandlung von Kindern - den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung.

 

Die Höhe des von mir erhobenen Honorars richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Gesetzlich Krankenversicherte (Selbstzahler)

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung eines Heilpraktikers nicht. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe eine Kostenüber-nahme erfolgen kann. Gegebenenfalls ist auch der Abschluss einer Zusatzversicherung möglich.

Sie erhalten eine Quittung oder eine Rechnung, die keine Diagnose und Abrechnungsziffern enthält. Ob Sie Heilpraktiker-Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe steuermindernd geltend machen können, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Das Honorar ist in bar in meiner Praxis zu zahlen.


Privat- und Zusatzversicherte, Beihifeberechtigte

Behandlungskosten werden möglicherweise nur zum Teil von den privaten Kranken- oder Zusatzversicherungen übernommen.

Wenn Sie privat-, zusatzversichert oder beihilfeberechtigt sind, erfolgt die Kostenrechnung nach der Gebührenordnung für Heil-praktiker (GebüH). Eine Erstattung der Behandlungskosten durch Versicherungen oder Erstattungsstellen (Beihlife) ist auch hier möglicherweise nicht bzw. nicht in vollem Umfang gewährleistet. Ich übernehme daher für eine Erstattung keine Garantie, eine mögliche Differenz zu meiner Liquidation ist vom Patienten zu begleichen.

Das Honorar ist, unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer Krankenversicherung, innerhalb von 10 Tagen zahlbar.

 

 

Auswahl meiner Leistungen

 

Behandlung Homöopathie  60  Min.                              80,00 EUR

vollständige Anamnese, Beratung, Behandlung, Mittelgabe/-Verordnung

 

Beratung Ernährung 60 Min.                                       80,00 EUR

                                
Osteopathie/Faszien 60 Min.                                       80,00 EUR

 

je angefangene halbe Stunde                                        40,00 EUR
 

Beratungs- / Informationsgespräch CEASE                   30,00 EUR
Betrag wird bei Erstbehandlung CEASE verrechnet

 

Erstberatung CEASE, 120-150 Minuten                       120,00 EUR
vollständige Anamnese, Testung, Beratung, Mittelgabe/-verordnung
 

Folgebehandlung CEASE, 60 Minuten                           80,00 EUR
 

Kinesiologische Testung Akutfall                                     20,00 EUR
Testung, Beratung, Mittelgabe/-verordnung

 

 

 

 

 

Folgende gesetzliche Krankenkassen* bieten derzeit eine (begrenz-te) Erstattung der Heilpraktikerkosten an:

BKK VBU
Techniker Krankenkasse (Zusatztarif)
BKK vor Ort (Zusatztarif)

Ikk Brandenburg und Berlin


*Stand 03/16, Angaben nicht abschließend und ohne Gewähr

 

 

Häufige Fragen zum Beratungshonorar

Sicherlich gibt es die ein oder andere Frage zu meinen Honoraren, die Sie gern im Vorfeld beantwortet wissen wollen. Ich habe nachfolgend einige wichtige Fragen aufgeführt. Sollten Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie mich an.

Warum erscheint das Beratungshonorar so hoch?

Mein Beratungshonorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Hierin enthalten sind der für das Beratungsge-spräch aufgebrachte Zeitaufwand, die Anamneseerhebung, Repertorisation, Beratung und Behandlung. Ich nehme mir für jeden Patienten stets ausreichend Zeit und gehe auf seine Beschwerden ein. Sie erhalten von mir eine umfassende Beratung, auch zu einzelnen Krankheitsbildern, deren Symptome und Ursachen.

 

Ich erstelle einen auf den Patienten abgestimmten Therapieplan, begleite ihn während der Therapie und berate therapiebegleitend auch telefonisch. Der für einen Termin geplante Zeitansatz ist ausschließlich für den Patienten reserviert.

 

Fallen neben dem Beratungshonorar noch weitere Kosten an?

Entsprechend dem von mir erstellten Therapieplan bzw. der vorgeschlagenen Behandlungsformen können Kosten für verordnete Heilmittel entstehen.
 

Lohnt der Wechsel zu einer gesetzlichen Krankenkasse, die eine Kostenerstattung für Heilpraktiker anbietet?

Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Es kann sich durchaus rechnen, zu einer gesetzlichen Krankenkasse zu wechseln oder dort einen Zusatztarif abzuschließen, zumal die meisten Therapieformen einen mehrmaligen Besuch in meiner Praxis voraussetzen und so ein höherer Krankenkassenbeitrag schnell ausgeglichen wäre.

 

Und ein private Zusatzversicherung?

Gerade für die Behandlung von Kindern empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung, die die Kosten für Heilpraktiker-leistungen einschließt. Kindertarife werden bereits für einen monatlichen Beitrag von weniger als 8,- EURO angeboten. Auch der Abschluss einer Zusatzversicherung für Erwachsene ist überlegenswert. Bei mehrmaligen Besuchen pro Jahr in meiner Praxis können die Kosten für die Zusatzversicherung schnell ausgeglichen werden.

 

Nutzen Sie die Vergleichsportale im Internet. Vergleichen Sie unbedingt den Leistungsumfang. Beachten Sie eventuell vertraglich geregelte Wartezeiten.

 

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